Versichert sind folgende nicht versicherungs- und zulassungspflichtigen Fahrzeuge: Kinderfahrzeuge und Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Krankenfahrstuhl, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen Arbeitsmaschinen bis 20 km/h in der Regel auch verkehrende Fahrzeuge, ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
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