Lexikon - Wartezeit
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Wartezeit
Nach 15 Jahren Wartezeit erwirbt man Ansprüche auf vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit.
Wurden 35 Jahre Wartezeit erfüllt, bestehen Ansprüche auf Altersrente für langjährige Versicherte. Schwerbehinderte Menschen haben ebenfalls nach 35 Jahren Wartezeit Ansprüche auf eine Altersrente erworben.
Voraussetzung der Altersrente für besonders langjährige Versicherte ist eine Wartezeit von 45 Jahren.
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