Lexikon - Sozialversicherungsabkommen
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Sozialversicherungsabkommen
Sozialversicherungsträger unterschiedlicher Staaten können Verträge mit einander abschließen, die den Versicherten gleiche oder ähnliche Leistungen ihrer Heimat-Sozialversicherungsträger auch auf dem Gebiet anderer Staaten durch deren Sozialversicherungsträger, zusichern.
Diese Abkommen regeln:
- Leistungen bei Krankheit oder Unfall im Ausland
- Transfer von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Transfer von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Versorgung von Werkvertragsarbeitern bei Krankheit oder nach einem Arbeitsunfall
siehe:Auslandskrankenversicherung Auslandskrankenversicherung
Geltungsbereich von PKV und GKV