Lexikon - Ladekarte

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Ladekarte

Bei der Entwendung der Ladekarte eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges, aus dem unter Verschluss gehaltenem Fahrzeug, erstattet der Versicherer die Kosten für eine Neuausstellung. Folgeschäden (z.B. finanzieller Schaden durch Missbrauch oder der Verlust eines Kartenguthabens) sind nicht versichert.

© Versicherungsbote.de