Lexikon - Architekten-Haftpflichtversicherung
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Architekten-Haftpflichtversicherung
Wer als Architekt oder Bauingenieur arbeitet, ist besonderen Risiken ausgesetzt.
Deshalb wurden für diese Berufsgruppen besondere Konzepte der Berufshaftpflichtversicherung entwickelt.
Anders als bei der Allgemeinen Haftpflichtversicherung ist hier der Versicherungsfall nicht vom Schadensereignis abhängig, sondern vielmehr von den Verletzungen der beruflichen Sorgfaltspflicht (z.B.: Planungsfehler, mangelnde Bauaufsicht) des Versicherungsnehmers.
Versichert sind:
- Nichteinhaltung bestimmter Fristen (Bauzeit)
- Überschreitung von Kostenvoranschlägen
- Vermittlung von Finanzdienstleistungsgeschäften
- Ausführung des Baus durch Ingenieur oder Architeken selbst
- Erbringen von Bauleistungen
- Anlieferung von Baumaterial